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SWV NÖ-Thomas Schaden kritisiert das Ausbleiben der Entschädigungen zum Schutz der COVID-19-Risikogruppe

KommR Thomas Schaden, Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes Niederösterreich

„Die Betriebe können die Entschädigungen für MitarbeiterInnen, die zur Vorbeugung einer Infektion ihrer Arbeit nicht nachgehen können, noch immer nicht beantragen.“

Die fehlende Unterstützung der Unternehmen beim Schutz von MitarbeiterInnen, die zur Corona-Risikogruppe zählen, kritisiert der Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes Niederösterreich (SWV NÖ), Thomas Schaden. „Weder können die Unternehmen die Entschädigungen für MitarbeiterInnen, die -  um eine Infektion zu vermeiden -  zu Hause bleiben müssen und nicht arbeiten gehen können, beantragen, noch weiß man, ob die entsprechende COVID-19-Risikogruppen-Verordnung über den 30. Juni hinaus verlängert wird.“

„Die Betriebe werden hier alleine gelassen, das ist ein Skandal. Sowohl die betroffenen ArbeitnehmerInnen als auch die UnternehmerInnen brauchen jetzt Sicherheit und Klarheit, wie es weiter geht. Hier bleibt die Bundesregierung eine dringend benötigte Unterstützung und wichtige Antworten schuldig.“

„Es ist höchst an der Zeit, dass die Unternehmen die Entgeltfortzahlung für ihre MitarbeiterInnen ersetzt bekommen. Die Coronakrise ist für viele Unternehmen schon schwierig genug. Es kann nicht sein, dass sie die Gehälter für MitarbeiterInnen, die ihnen derzeit nicht zur Verfügung stehen, so lange vorfinanzieren müssen.“

Schaden erinnert daran, dass bei den Unternehmen ja jetzt bekanntlich auch die Urlaubsgelder für die MitarbeiterInnen anfallen. „Das Ausbleiben der Entschädigung bedeutet für die Betriebe eine enorme Belastungshürde.“

ArbeitnehmerInnen, bei denen eine Infektion mit dem Coronavirus einen schweren Verlauf nehmen kann, wie jene mit Vorerkrankungen, gehören zur sogenannten Risikogruppe. Wird ihnen vom Hausarzt ein Risikoattest ausgestellt, haben sie aufgrund einer Anfang Mai beschlossenen Gesetzesänderung Anspruch auf einen geschützten Arbeitsplatz, Homeoffice - oder falls dies nicht möglich ist - auf Dienstfreistellung mit Entgeltfortzahlung durch den Staat.

 

 

 

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