SWV NÖ-Thomas Schaden: „Der 20-prozentige Selbstbehalt für Selbstständige muss weg“


SWV NÖ-Präsident Thomas Schaden (oben li mit SWV NÖ-Landesgeschäftsführer Mag. Gerd Böhm) fordert bessere soziale Absicherung für UnternehmerInnen

„Benachteiligungen von Einpersonenunternehmen (EPU) und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) müssen beseitigt und verhindert werden. Wir fordern faire Bedingungen für diese Unternehmen und die Selbstständigen, die diese Betriebe führen. Denn es geht um die vielen kleinen Unternehmen, nicht die wenigen großen.“ In einer Pressekonferenz in St. Pölten informierte Thomas Schaden am 5. Februar anlässlich der bevorstehenden Wirtschaftskammer-Wahl über den Einsatz des SWV NÖ für eine bessere soziale Absicherung der Selbstständigen.
Der Selbstbehalt für UnternehmerInnen beim Arztbesuch muss weg
Der 20-prozentige bzw. generelle Selbstbehalt für UnternehmerInnen und GewerbepensionistInnen beim Arztbesuch und bei ambulanten Behandlungen im Krankenhaus muss so rasch wie möglich und zur Gänze abgeschafft werden. „Der Selbstbehalt ist de facto eine Strafsteuer bei Krankheit und eine soziale Ungerechtigkeit der Extraklasse. Für viele KleinunternehmerInnen ist der Selbstbehalt eine enorme Belastung. Er führt zu verspäteten Behandlungen und hält sie davon ab, gesund zu werden und zu bleiben. Deshalb muss der Selbstbehalt weg“, informiert Thomas Schaden.
Keine Leistungsharmonisierung in Sicht
„Hinsichtlich der Fusion der Sozialversicherung der Bauern (SVB) und der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVGW) wurde von den Betreibern der Krankenkassenreform wiederholt erklärt, dass es bei den Leistungen zu einer Harmonisierung kommt, heißt, dass Leistungen immer auf das höchste Niveau angepasst werden: Von der angekündigten Leistungsharmonisierung, die ja ein Ende des Selbstbehaltes bedeuten würde, ist aber weit und breit nichts zu sehen.“ Bauern zahlen im Gegensatz zum 20-prozentigen Selbstbehalt der Wirtschaftstreibenden 10 Euro Behandlungsbeitrag pro Quartal. Das steht in keiner Relation.
Krankengeld ab dem 4. Tag für Selbstständige
Derzeit bekommen Selbstständige erst dann Krankengeld, wenn der Krankenstand mehr als sechs Wochen dauert – rückwirkend ab dem 4. Tag. „UnternehmerInnen sollen das Krankengeld generell ab dem 4. Tag der Erwerbsunfähigkeit bekommen, unabhängig davon, wie lange der Krankenstand dauert. Uns geht es um mehr Sicherheit für Selbstständige bei Krankheit.“
EPU und KleinunternehmerInnen haben, wenn sie wegen einer Erkrankung nicht arbeiten können, zumeist keinerlei Einkommen - eine weitere untragbare Situation: „Für viele UnternehmerInnen ist es nicht möglich, sechs Wochen lang ohne Einkünfte auszukommen. Wir wollen einen Sofortbezug des Krankengeldes ab dem vierten Tag der Erwerbsunfähigkeit – ohne Wenn und Aber.“
Lückenlose Absicherung für Selbstständige bei langer Krankheit
ASVG-Versicherte bekommen 10 Wochen eine Entgeltfortzahlung, bevor das Krankengeld greift – das sie in den meisten Fällen 52 Wochen lang beziehen können. Selbstständige erhalten nur 20 Wochen eine Unterstützungsleistung in der Höhe von 31,08 Euro/Tag. „Das entspricht ungefähr dem Betrag, den eine alleinstehende Person erhält, die in Niederösterreich bedarfsorientierte Mindestsicherung bezieht.“
Erst nach einem halben Jahr können UnternehmerInnen für dieselbe Krankheit dann erneut Krankengeld beantragen. Eine lange Zeit, in der die UnternehmerInnen auf sich alleine gestellt sind. „Das ist nicht akzeptabel. Krankheiten dürfen keine Existenzen gefährden. Selbstständige sollen bei Krankheit besser abgesichert sein und genauso lange eine Unterstützungsleistung bekommen wie ASVG-Versicherte“, fordert Thomas Schaden.