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SWV NÖ-Monika Retl: „Selbstständige Eltern müssen auch ein Recht auf Sonderbetreuungszeit haben!“

©Gustav Morgenbesser: SWV NÖ-Vizepräsidentin KommRin Monika Retl, Leiterin des Frauenreferates des SWV NÖ

Corona-Regelung gilt nur für ArbeitnehmerInnen – auf eine Entschädigung für UnternehmerInnen wurde schon wieder vergessen.

„Wenn ein Kind Corona hat, haben die Eltern einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit von bis zu drei Wochen - außer die Eltern sind selbstständig. Denn auf die hat die Bundesregierung schon wieder vergessen“, ärgert sich Monika Retl, Vizepräsidentin und Leiterin des Frauenreferates des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes NÖ.

„Wir haben schon seit längerem gefordert, dass auch UnternehmerInnen in irgendeiner Form in diese Regelung miteinbezogen werden müssen. Denn wenn ihr Kind Corona hat, steht das Geschäft still. Die Regierung ist hier gefordert, selbstständigen Eltern endlich das gleich Recht einzuräumen und die Möglichkeit zu schaffen, dass auch sie Anspruch auf eine Entschädigung bei Verdienstentgang haben“, verlangt Monika Retl.

„Der Rechtsanspruch auf die Sonderbetreuungszeit wurde bis Jahresende verlängert – hoffentlich ist sich die Regierung bei der nächsten Verlängerung bewusst, dass Eltern, die selbstständig sind, auch Rechte haben“, sagt die Vizepräsidentin.

 

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