SWV fordert Gerechtigkeit für alle Betriebe!

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NUR FÜR GEWERBETREIBENDE!

„Es ist wirklich kurios: Unternehmen in Ischgl, die nach § 20 des Epidemiegesetzes geschlossen wurden, jedoch fast die volle Saison Einnahmen erzielen konnten, haben Anspruch auf Entschädigung. Alle anderen Betriebe, die in Folge der Nachlässigkeit in Ischgl am 16.3. per Verordnung des Gesundheitsministers schließen mussten, müssen um Almosen bitten. Wo ist da die Gerechtigkeit?“, ärgert sich SWV-Präsident Christoph Matznetter.
Matznetter bezieht sich dabei auf die Tatsache, dass Betriebe, die im Zuge der Verordnung des Gesundheitsministers schließen mussten, keinen Anspruch auf Entschädigung des Verdienstentgangs laut Epidemiegesetz haben, da die Regierungsparteien im Parlament den entsprechenden Teil des Gesetzes gestrichen haben. Im Gegenzug für die Abschaffung der Entschädigung führte die Bundesregierung den Härtefallfonds ein. „Der Härtefallfonds ist aber leider kein angemessener Ersatz für Entschädigungen. Die Unternehmerinnen und Unternehmer werden zu Bittstellern gemacht. Darüber hinaus sind die Auszahlungen, wenn man überhaupt etwas bekommt, oft zu gering, um die laufenden Kosten und den Lebensunterhalt zu decken“, erklärt der SWV-Präsident. „Die Regierung argumentiert gerne, dass sich Unternehmen besicherte Kredite aufnehmen können, um die Kosten zu decken. Doch viele UnternehmerInnen sehen nicht ein, warum sie sich verschulden sollten, wenn sie doch an der Schließung ihres Betriebes keinerlei Schuld hatten“, berichtet Matznetter.
Aber es gibt noch Hoffnung für all diese Unternehmen. „Die Bundesregierung hat nämlich nicht beachtet, dass die Betriebe per Verordnung des Gesundheitsministers nicht geschlossen wurden, sondern ein Betretungsverbot über sie verhängt wurde. Das stellt einen rechtlichen Unterschied dar. Ich habe daher einen Musterantrag entworfen und kostenlos ins Netz gestellt, mit dessen Hilfe UnternehmerInnen doch noch zu ihrer Entschädigung kommen könnten“, sagt Matznetter. Der Antrag ist unter: musterantrag-fuer-die-verguetung-auf-verdienstentgang-nach-epidemiegesetz.html abrufbar.
„Schaffen wir Gerechtigkeit und bestrafen wir nicht die Falschen für diese Krise! Entschädigen wir Betriebe mit weniger als 25 MitarbeiterInnen für ihren Verdienstentgang und nicht die Betriebe in Ischgl, die durch ihre Unachtsamkeit diese Krise verstärkt haben! So sieht wahre Gerechtigkeit aus!“, fordert Matznetter.