SVA muss umfassendes Paket für soziale Sicherheit schnüren!

Wirtschaftsparlament Wien: SWV Wien setzt sich für Verdoppelung des Krankengelds und für ein Ende des Selbstbehalts bei Arztbesuchen ein.
Die SVA ist zu einem Reizwort für viele Unternehmerinnen und Unternehmer in unserer Stadt geworden. Benötigen sie etwa eine Auskunft, erhalten sie – je nachdem ob telefonisch, online oder am Servicepoint erteilt – unterschiedliche Angaben. Das kann gravierende Auswirkungen haben und zum Beispiel beim Kinderbetreuungsgeld zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen, die sich Eine-Person-Unternehmen und KleinunternehmerInnen nicht leisten können.
Auch die Abschaffung der automatischen SVA-Erinnerungsschreiben zur Einreichung der Abgrenzung während des Kinderbetreuungsgeld-Bezugs führte zu erheblichen Problemen. Das Ausbleiben und die Nicht-Information hatten zur Folge, dass bei zahlreichen Kleinst- und KleinunternehmerInnen das Kinderbetreuungsgeld zurückverlangt wurde. Erst, nachdem ein langjähriger ÖVP-interner Streit beigelegt und gegen diese Vorgehensweise geklagt wurde, konnte für die Betroffenen eine Lösung gefunden werden.
Krankengeld verdoppeln!
Im Krankheitsfall ist die SVA ebenfalls kein verlässlicher Partner. Wegen der unfairen Krankensteuer gehen Selbstständige oftmals viel zu spät zum Arzt. Und wenn es sich nicht mehr vermeiden lässt und sie krank sind, müssen Selbstständige 43 Tage darauf warten bis sie Krankengeld erhalten. Aber auch dann kann von sozialer Sicherheit keine Rede sein. Der Tagessatz bei Krankengeld ist so niedrig, dass Unternehmerinnen und Unternehmer im Krankheitsfall quasi von der Mindestsicherung leben müssen. Das ist eines Sozialstaats unwürdig. Stattdessen sollte soziale Sicherheit Teil jedes Businessplans sein können.
Im Rahmen der neuen Sozialversicherung der Selbständigen müssen Schieflagen beseitigt und eine umfassende soziale Absicherung gewährleistet werden. Das hieße auch, dass das Versprechen der ehemaligen türkis-blauen Regierung umgesetzt wird. Nämlich, dass Leistungen im Sinne einer Verbesserung für die Versicherten angeglichen werden. Das würde jedenfalls den vom SWV Wien geforderten Wegfall der Krankensteuer bedeuten.
Keine SVA-Beiträge bis zu einem monatlichen Gewinn bis 1.000 Euro!
Neben gleichen Leistungen für gleiche Beiträge muss die Zusammenlegung auch bedeuten, was sie für sieben Millionen Versicherte in Österreich bewirken soll, nämliche hohe und sofortige Einsparungen. So wäre es für Ein-Personen-Unternehmen eine echte Entlastung, wenn monatliche Gewinne bis 1.000 Euro von der Sozialversicherung befreit werden.
Bisher zahlen Selbstständige bei einem Gewinn vor Steuern von 1.000 Euro zwar keine Steuern, liefern aber volle 28 Prozent an die SVA. Den Betroffenen bleiben damit nur 720 Euro. Das ist zum Teil weniger als die Mindestsicherung beträgt, Selbstständige können aber nicht einmal aufstocken, weil sie dafür den Gewerbeschein ruhend stellen müssten.
Die neue Sozialversicherung muss für ihre Mitglieder da sein, und sie bei ihrer Gesundheit und bei Schwangerschaft bestmöglich unterstützen. Der SWV Wien fordert dazu im Wirtschaftsparlament Wien ein umfassendes Paket zur sozialen Sicherheit für Selbstständige.
Unsere Forderungen:
- Verfassungskonforme Zusammenlegung von SVA und SVB und somit die sofortige Angleichung des Beitrags- und Leistungsrechts
- Pro Quartal ein Zwischenbericht über anfallende Kosten und geplante Maßnahmen im Zusammenhang mit der Fusion von SVA und SVB, der für alle zugänglich gemacht wird
- Weg mit der Krankensteuer (20-prozentiger Selbstbehalt)
- Krankengeld ab dem 4. Tag, ohne Wartefrist
- Verdopplung des Tagsatzes bei Krankengeld
- SVA-Fixbetrag in den ersten drei Jahren für GründerInnen
- Keine SVA-Beiträge bis zu einem monatlichen Gewinn bis 1.000 Euro
- Automatisches Aussetzen der SVA-Beiträge im Mutterschutz
- Neugestaltung des Mahn- und Exekutionswesens der SVA im Falle finanziell schwieriger Situationen
- Alle Unternehmer sollten den Familienzeitbonus für Väter nutzen können. Eine Ruhendmeldung des Gewerbes soll nicht mehr notwendig sein.
- Verbindliche und nachvollziehbare Beratungsleistungen durch die SVA
- Erhalt des Zuschusses zur Entgeltfortzahlung für Klein- und Mittelbetriebe
- Anspruch auf Mindestsicherung mit Gewerbeberechtigung