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Maßnahmenpakt des Wirtschaftsverbandes NÖ als besondere Unterstützung für kleine Unternehmen

oben: KommR Thomas Schaden, KommR.in Monika Retl; unten (v.l.n.r.): KommR.in Margit Katzengruber, KommR Ing. Christian Freitag und KommR.in Martina Klengl legen ein Maßnahmenpaket für kleine Unternehmen vor

Der Wirtschaftsverband NÖ hat nun ein wichtiges Maßnahmenpaket vorgelegt, das kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Einpersonenunternehmen (EPU) unterstützen soll. Es reicht von verbesserten Corona-Hilfsmaßnahmen über Steuerentlastungen, einen leichteren Zugang zu Förderungen bis zu fairen Bedingungen in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern und mehr sozialer Sicherheit.

 

Verlängerung der Garantien bei Überbrückungskrediten
Im ersten Lockdown während der Corona-Krise wurde zur Unterstützung vor allem von kleinen und mittleren Betrieben, aber auch für andere Unternehmen das Instrument eines Überbrückungskredites geschaffen. „Ganz entscheidend ist in dieser Phase der Pandemie, dass die Garantien bei Überbrückungskrediten verlängert werden – und zwar über die gegebenen fünf Jahre hinaus. Wir wollen, dass diese beim Überbrückungskredit von AWS und ÖHT für Branchen, die besonders stark von der Krise betroffen sind - je nach Schwere ihrer Einbußen - um zwei bis vier Jahre verlängert werden“, fordert Präsident Thomas Schaden.

Ansparen von Investitionsrücklagen
„Im Sinne einer Steuergerechtigkeit muss es EPU und KMU ermöglicht werden, steuerbegünstigt eine Investitionsrücklage anzusparen. Für Kapitalgesellschaften ist das bereits der Fall. Einzelunternehmen und Personengesellschaften sollen jährlich steuerfrei Rücklagen für Investitionen bilden können. Diese Rücklagen sind binnen fünf Jahren für betriebliche Investitionen zu verwenden. So würde man kleine Unternehmen für den Wettbewerb stärken und eine steuerliche Benachteiligung aus der Welt schaffen“, erklärt die Vizepräsidentin des Wirtschaftsverbandes  NÖ, KommRin Monika Retl. „Und damit diese Unternehmen Rücklagen für Krisenzeiten bilden können, soll bei nicht entnommenen Gewinnen soll nur der halbe Steuersatz zur Anwendung kommen.“ Wir bedanken uns bei Gerhard Pramhas, unserem Fachgruppenvertreter bei den Ingenieurbüros, der diese Vorschläge initiiert hat.

Faire Liefer- und Geschäftsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen
„Für viele EPU und KMU sind Aufträge der öffentlichen Hand ein wesentlicher Teil ihrer Tätigkeit. Sie stehen jedoch immer öfter vor dem Problem, dass sie dafür Geschäfts- und Lieferbedingungen akzeptieren müssen, die für sie ein sehr hohes Risiko bedeuten“, gibt die Spartenvorsitzende des SWV NÖ im Handel, KommRin Margit Katzengruber zu bedenken. „Manche der vorgegebenen Klauseln in den Geschäftsbedingungen lassen UnternehmerInnen oft nur die Wahl, einen Vertrag abzuschließen, der ihnen ein hohes Risiko abverlangt, wie enge Lieferfristen oder hohe Pönalzahlungen bei Lieferverzögerungen, für die kleine UnternehmerInnen oft nichts können, oder auf einen Auftrag zu verzichten. Das muss aufhören – es sollen keine unverhältnismäßigen Auflagen und Haftungen mehr in Geschäfts- und Lieferbedingungen enthalten sein.“ Außerdem fordert der SWV NÖ dafür die Einrichtung einer juristischen Beratungsstelle bei der WKNÖ.

Eigene Förderkategorie für EPU und KMU
EPU und Kleinstbetriebe müssen bei Weiterentwicklungsschritten und der Erschließung neuer Tätigkeitsbereiche viel mehr unterstützt werden als es derzeit passiert. Vizepräsidentin KommRin Martina Klengl verlangt faire Bedingungen für Förderungen für kleine Betriebe: „Viele dieser Unternehmen wollen wichtige Projekte umsetzen. Sie erhalten dafür aber oft keine öffentliche Hilfe, weil die dafür nötige Mindestinvestition so hoch ist, dass eine Förderung für sie außer Reichweite ist. Eine Mindestinvestition von 1.500,- Euro ist für die allermeisten EPU machbar, eine Mindestinvestition von 5.000,- Euro nur mehr für relativ wenige. Um für Betriebe aller Größen einen gerechten Anteil an Fördermitteln sicherzustellen, sollten bei allen Zuschüssen auf Bundes- und Landesebene die zur Verfügung stehenden Mitteln nach Förderklassen aufgeteilt werden.“

Krankengeld ab dem vierten Tag der Erwerbsunfähigkeit
„Wenn Selbstständige, die weniger als 25 Beschäftigte haben, krank werden, erhalten sie erst dann eine Unterstützung, wenn der Krankenstand mindestens 43 Tage lang dauert – und diese rückwirkend ab dem vierten Tag“, skizziert SWV NÖ-Spartenvorsitzender im Transport und Verkehr, KommR Ing. Christian Freitag, das Problem. „Für viele UnternehmerInnen ist es aber nicht möglich, sechs Wochen lang ohne Einkünfte auszukommen. Wir fordern daher, dass EPU und KMU mit bis zu fünf MitarbeiterInnen das Krankengeld generell immer ab dem vierten Tag der Erwerbsunfähigkeit ausbezahlt wird, unabhängig davon, wie lange ihr Krankenstand dauert.“

 

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