LRin Zoller-Frischauf muss Förderrichtlinien für Home-Office vereinfachen!
LRin Zoller-Frischauf muss Förderrichtlinien für Home-Office vereinfachen!


Die Zahlen sprechen leider für sich: Die Corona-Pandemie und deren Auswirkungen werden uns noch längere Zeit beschäftigen, gibt Michael Kirchmair, Präsident des Wirtschaftsverbandes Tirol zu bedenken. Umso wichtiger ist es, dass Angestellte gerade von Klein- und Mittelbetrieben die Möglichkeit haben, ihre Arbeiten im Home-Office erledigen zu können.
Doch beinhaltet das Arbeiten im Home-Office auch ungeahnte Gefahren. Home-Office braucht eine geeignete Infrastruktur, in vielen Fällen ist dies nicht gegeben. „Jedes Unternehmen verarbeitet auch sensible Daten, es muss gewährleistet sein, dass die EU-DSGVO (Europäische – Datenschutz Grundverordnung) nicht verletzt wird,“ so Kirchmair.
Das Land Tirol fördert seit Beginn der Krise Klein- und Mittelunternehmen bei der Beratung, Konzeption und Anschaffung geeigneter Soft- und Hardware, das Problem liegt wiederrum im Detail. Die Förderung von Homeoffice-Arbeitsplätzen unterliegt den allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol. Demnach ist das Förderansuchen grundsätzlich vor Beginn der Umsetzung einer Investition, bei der Förderstelle einzureichen. „Dieser Passus in den Rahmenrichtlinien für die Wirtschaftsförderung des Landes Tirols, macht bei längerfristig planbaren Investitionsförderungen auch Sinn,“ erläutert Kirchmair. „Während der anhaltenden Pandemie muss es unser oberstes Ziel sein, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern schnellstmöglich den Zugang zum Home-Office einrichten können. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die einstige Ausnahmeregelung, durch welche eine nachträgliche Einreichung für Projekte bis 30. April 2020 möglich war, nicht verlängert wurde. Es darf nicht sein, dass Klein- und Mittelunternehmen mitten in der Coronakrise unnötig Zeit verlieren und erst den Förderungsantrag einreichen müssen, bis sie die dringend notwendigen Investitionen in Angriff nehmen können.“
„Wir fordern LRin Zoller-Frischauf auf, hier schnellstmöglich eine einfache und unbürokratische Lösung anzubieten. Zumindest eine nachträgliche Einreichung, auch für Projekte über den 30. April 2020 hinaus zu ermöglichen,“ so Kirchmair abschließend.