Krankengeld: Das ändert sich für Selbstständige

Der SWV fordert: Weg mit dem Selbstbehalt und her mit dem Krankengeld ab dem vierten Tag (unabhängig davon, wie lange Selbstständige krank sind)!

Damit Selbstständige, die krank sind, nicht gleich vor dem wirtschaftlichen Ruin stehen, setzt sich der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband für eine starke soziale Absicherung ein. So wurde gemeinsam mit der SPÖ durchgesetzt, dass UnternehmerInnen, die lange krank sind, finanziell besser unterstützt werden.
Das gilt ab Juli 2018:
- Mit dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit wird Krankengeld rückwirkend ab dem vierten Tag ausbezahlt. Bisher gab es Krankengeld überhaupt erst ab dem 43. Tag des Krankenstands.
- Das gilt für Erkrankungen, die nach dem 30. Juni 2018 eintreten.
- Die neue Regelung gilt voraussichtlich bis 1. Juli 2022. Nach einer Evaluierung kann die Maßnahme verlängert werden.
- Anspruch haben SVA-Versicherte, die in ihrem Betrieb mitarbeiten und keine oder weniger als 25 Personen beschäftigen.
- 2018 beträgt das Krankengeld 29,93 Euro pro Tag.
- Die Auszahlung erfolgt bis zu 20 Wochen pro Krankheit bzw. Unfall.
Da geht noch mehr!
Bisher gab es Krankengeld erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Das war gerade für Eine-Person-Unternehmen und KleinunternehmerInnen existenzbedrohend. Für Betroffene ist die neue Regelung ein wichtiger Schritt. "Wir kämpfen aber weiterhin dafür, dass Krankengeld generell ab dem vierten Tag ausbezahlt wird, unabhängig davon, wie lange man krank ist", betont SWV-Wien-Präsident Fritz Strobl. Weitere Verbesserungen werden von der ÖVP blockiert.
Selbstbehalt abschaffen!
Der SWV Wien fordert darüber hinaus die Abschaffung des 20-prozentigen Selbstbehalts. Dieser ist eine ungerechtfertigte Steuer auf das Kranksein, und hält viele Selbstständige davon ab, rechtzeitig zum Arzt zu gehen. Denn sie können sich den Selbstbehalt nicht leisten. Darunter leiden Selbstständige und Gesundheitssystem, denn nicht behandelte Krankheiten können zu hohen Kosten führen.
Auch Entgeltfortzahlung deutlich erhöht
SPÖ und SWV erreichten noch eine weitere Verbesserung, die ebenfalls ab Juli 2018 gilt: Der Zuschuss, den Betriebe im Fall von erkrankten ArbeitnehmerInnen beantragen können, wird von 50 auf 75 Prozent des fortgezahlten Entgelts erhöht. Die Regelung gilt für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten und für Erkrankungen, die nach dem 30. Juni 2018 eintreten. Voraussetzungen und Antrag: www.auva.at
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