Gelten für Freunde von Blümel & Co andere Steuergesetze?

In der Nationalratssitzung am 30. Juni 2020 soll beschlossen werden:
- vorübergehende Mehrwertsteuersenkung für Gastronomie auf 5 Prozent
- Gültigkeit ab dem 1. Juli und befristet bis 31. Dezember
Nun wurden jedoch schon im Juni Rechnungen mit dem verringerten Steuersatz von 5 Prozent ausgestellt.
SWV-Präsident und NR Christoph Matznetter stellt diesbezüglich in der heutigen Nationalratssitzung eine Anfrage an Finanzminister Gernot Blümel. Wir möchten wissen wie diese vorzeitige Verwendung des verminderten Steuersatzes möglich ist und was der Finanzminister dagegen unternommen hat bzw. gedenkt zu unternehmen!
Anfrage an Finanzminister Blümel
Hier hat sowohl die Kommunikation als auch die Kontrolle von Finanzminister Blümel versagt!

Das Restaurant „DOTS Establishment“ verrechnete am 14.6.2020 und am 26.6.2020 eine Mehrwertsteuer von 5 Prozent auf Speisen, alkoholische, sowie nicht-alkoholische Getränke. Dieser verringerte Mehrwertsteuersatz dürfte jedoch zu diesen Zeitpunkten gar nicht angewendet werden. Theoretisch wäre er ab 1.7.2020 zulässig, soweit ein Antrag von ÖVP/Grüne zur Senkung des USt-Satzes auf Lieferungen und Leistungen in Gastronomiebetrieben rechtsgültig beschlossen und veröffentlicht wird, die parlamentarische Beschlussfassung sowie Kundmachung im Bundesgesetzblatt bis spätestens 30.6. liegt aber noch nicht vor, weshalb zu den angegebenen Rechnungsdaten dieser MWSt-Satz nicht gültig war.