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Bestrafung von Lohn- und Sozialbetrug

Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband Österreich für umfassende Bestrafung von Lohn- und Sozialbetrug, aber für „Ermahnung statt Strafen“ bei Bagatelldelikten

Der SWV – Sozialdemokratische Wirtschaftsverband Österreich hat sich im Zusammenhang mit dem Regierungsvorhaben der Aufhebung der Mehrfachbestrafung im Verwaltungsstrafrecht für ArbeitgeberInnen zu Wort gemeldet. 

Entschieden abgelehnt wird nach den Worten des SWV-Präsidenten Christoph Matznetter ein Freibrief für Schwarzarbeitgeber und bei Lohn- und Sozialdumping. „Es kann nicht sein, dass in einer Situation, bei der tausende österreichische Unternehmen zum Beispiel im Bau- und Baunebengewerbe wegen der illegalen Schmutzkonkurrenz, die mit Unter-Kollektivvertragslöhnen und Nichtzahlung von Sozialversicherung und Steuern Dumping betreiben, am Rande ihrer Existenz stehen, die ‚schwarzen Schafe‘ jetzt auch noch von der türkis-blauen Bundesregierung durch Aufhebung der Mehrfachbestrafung freie Bahn bekommen.“ führt Matznetter aus. Im Gegenteil, hier wäre ein entschiedeneres Vorgehen im Interesse der ordentlich arbeitenden KMU’s erforderlich.

Anders sieht die Sache bei Bagatelldelikten aus. „Heute werden oft Formfehler in der Lohnverrechnung auch durch Mehrfachbestrafung drakonisch bestraft, obwohl eine Ermahnung nach § 45 Abs 1 Z 4 und letzter Satz VStG 1991 völlig ausreichend wäre.“ ergänzt SWV-Vizepräsidentin Katarina Pokorny. „Die zuständige Bundesministerin Hartinger wäre hier gefordert, als Aufsichtsbehörde sicherzustellen, dass bei Bagatelldelikten keine Bestrafung, sondern eine Ermahnung erfolgt. Erst bei wiederholten Verstoß sollten Strafen folgen.“ schloss Pokorny.

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