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Abbiegeassistent: Ersuchen um Ausnahme für Schausteller abgelehnt

Manfred Rieger, der Spartenvorsitzende des SWV NÖ im Tourismus und in der Freizeitwirtschaft

Für Wien wurde ein Rechtsabbiegeverbot für alle schweren LKW ohne Abbiegeassistent angekündigt, das im April verordnet werden und mit 1.1. 2021 in Kraft treten soll. Die Bemühungen von Manfred Rieger, eine Ausnahmeregelung für SchaustellerInnen zu erwirken, haben leider nicht gefruchtet: Sein Ansuchen wurde abgelehnt.

 

"Der Einbau eines Abbiegeassistenten ist trotz Förderung mit hohen Kosten verbunden. Zugleich gibt es viele Schausteller, die nur sehr selten in Wien mit einem LKW unterwegs sind, zum Beispiel wenn sie ein- bis zweimal im Jahr bei einer Festveranstaltung mit einem Angebot vertreten sind. In diesem Fall stehen die Kosten für den Einbau eines Abbiegeassistenten in keiner entsprechenden Relation zu der Anzahl der Fahrten in Wien", begründete Manfred Rieger, der Spartenobmann im Tourismus und in der Freizeitwirtschaft des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes (SWV) NÖ, sein Anliegen. 

"Wir haben daher ersucht, die Fahrzeuge von Schaustellern aus der geplanten Verordnung auszunehmen, sodass für diese Fahrzeuge kein Rechtsabbiegeverbot besteht, wenn sie über keinen Abbiegeassistenten verfügen. Leider wurde dies abgelehnt."

++++

Auszug aus dem Begründungsschreiben der Stadt Wien / Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten: 

"Deklariertes Ziel der Stadt Wien ist die Vision Zero, kein Mensch soll mehr im Straßenverkehr getötet werden. Ein Blick auf die Unfallstatistik zeigt, dass bei Beteiligung eines LKWs am Unfall die Auswirkungen auf unfallmitbeteiligte FußgängerInnen und RadfahrerInnen enorm sind. Keineswegs ist es so, dass LKWs überproportional oft in Unfälle verwickelt werden, jedoch sind die Unfallfolgen im Kollissionsfall mit FußgängerInnen und RadfahrerInnen beträchtlich höher als bei einer Kollission mit PKWs. (...) 

(...) Der Anteil von LKW an Unfällen mit Personenschäden liegt bei 3%, an Rechtsabbiegeunfällen bei 5%. Der Anteil von LKW an Unfällen mit Personenschäden mit Schwerverletzten liegt immer noch bei 3%, bei Rechtsabbiegeunfällen jedoch bereits bei 10%. Der Anteil an Getöteten mit LKW Beteiligung liegt bei 20%, bei Rechtsabbiegeunfällen bei 90%. Von 2015 bis 2018 liegt in Wien der Anteil getöteter FußgängerInnen und RadfahrerInnen durch einen rechtseinbiegenden LKW bei 15% der insgesamt im Straßenverkehr Getöteten. (...)

(...) Mit der gegenständlichen Verordnung wird daher ein wesentlicher Beitrag zur Verkehrssicherheit auf Wiens Straßen geleistet."

 

 

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